Wissen Sie, welche Prüfpflichten für Ihre Arbeitsmittel gelten? Lesen Sie alles darüber auf dem Arbeitsbedingungenportal des Ministeriums für Soziales und Beschäftigung.
Ein schriftlicher Nachweis (Artikel 7.4a, sechster Absatz) über die durchgeführten Kontrollen muss am Arbeitsplatz vorhanden sein. Damit kann gegenüber der Aufsichtsbehörde, dem Sozial- und Arbeitsinspektorat, nachgewiesen werden, dass der Kontrollpflicht nachgekommen wurde.
Denken Sie an NIOSH

Beschäftigt sich Ihr Unternehmen mit der Be- und Entladung von Anhängern und Seecontainern? Kennen Sie die NIOSH-Methode?
Hierbei handelt es sich um eine Messmethode, um festzustellen, wie viel ein Mitarbeiter gleichzeitig heben darf.
Die SZW-Inspektion nutzt diese Methode zur Beurteilung physikalischer Hebelasten
Die ergonomischen Systeme von pewiSYS erleichtern Ihren Mitarbeitern das Entladen von Containern. Dies kann mit Hilfe einer halbautomatischen separaten Anlage, aber auch mit separaten Rollenbahnen erfolgen.
Lassen Sie sich über die Möglichkeiten in Ihrem Unternehmen informieren und kontaktieren Sie uns.